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Coronavirus COVID-19

28. Mai 2020

Der Bundesrat hat gestern weitere Massnahmen beschlossen, die zu einer Rückkehr in die Normalität beitragen werden. Viele der eingeschränkten Aktivitäten in den Bereichen Freizeit, Unterhaltung und Sport sind ab 6. Juni 2020 wieder möglich.

Nach wie vor gelten weiterhin folgende Schutzmassnahmen:

  • Abstand halten
  • Maske tragen, wenn Abstand nicht eingehalten werden kann
  • Hygienemassnahmen beachten
  • Besonders gefährdete Personen sollen nach Möglichkeit weiterhin Homeoffice machen


Details und aktuellste Weisung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu den Schutzmassnahmen zum Coronavirus:



17. April 2020

Der Bundesrat lockert schrittweise die Massnahmen. Ab 27. April 2020 können Spitäler alle Eingriffe vornehmen und medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wieder aufnehmen – unter strenger Einhaltung von Schutzmassnahmen.

Auch wenn der Bundesrat jetzt gewisse Lockerungen der Massnahmen ermöglicht, gelten die Verhaltensregeln weiterhin:

  • Bleiben Sie zu Hause!
    Lassen Sie nach Möglichkeit Angehörige, Nachbarn usw. Ihre Einkäufe erledigen.
  • Alle Menschen müssen Abstand von mehr als 2 Metern zu anderen Menschen halten.
    Treffen von mehr als fünf Personen sind verboten.
  • Viele Betriebe und Einrichtungen sind weiterhin geschlossen.
    Schrittweise Öffnungen sind geplant ab 27. April 2020.
  • Es bleiben alle Läden offen, die wichtig für den Alltag sind, wie bspw. Läden für Esswaren, Apotheken, Banken, Spitäler.


23. März 2020

Die aktuelle Situation stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Alle Mitarbeitenden in der Pflege und Betreuung tragen eine grosse Verantwortung, um die Gesundheit ihrer Kundinnen und Kunden zu schützen.

Die Corona Pandemie bringt aber auch grosse Verunsicherungen mit sich. Nachfolgend finden Sie aktuelle Informationen dazu, welche Massnahmen die Spitex für Stadt und Land ergriffen hat um auch weiterhin zuverlässig und professionell unsere Pflege- und Betreuungsleistungen erbringen zu können.

Was wird in den Filialen der Spitex für Stadt und Land getan?

Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden auch in dieser herausfordernden Zeit die gewohnte Pflege und Betreuung zu Hause. Dass wir dabei die Vorgaben und Richtlinien des Bundesrats und des Bundesamtes für Gesundheit strikt umsetzen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Ob Pflege, Betreuung im Alltag oder Haushaltshilfe: Als Kundin oder Kunde verlassen Sie sich auf die Spitex für Stadt und Land.


Häufige Fragen

Gerne beantworten wir an dieser Stelle Fragen, die uns häufig gestellt werden:

  • Was geschieht, wenn die/der Ihnen vertraute Mitarbeitende erkrankt ist?
    Die Spitex für Stadt und Land verpflichtet sich, auch in Zeiten einer Krise, die ärztlich verordneten Pflegemassnahmen sicherzustellen. Es kann aber vorkommen, dass Sie von anderen Mitarbeitenden der Filiale betreut werden. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

  • Erreiche ich meine Spitexfiliale zu den gewohnten Öffnungszeiten?
    Die Filialen sind für den Publikumsverkehr geschlossen worden. Aber ja, Sie erreichen Ihre Filiale zu den gewohnten Öffnungszeiten – aber bitte telefonisch.

  • Müssen wirklich alle Menschen eine Maske tragen?
    Das Tragen von Masken schützt vor einer Infektionserkrankung durch Übertragung von Tröpfchen. Tröpfchen werden verbreitet durch Niesen und Husten der erkrankten Person. Das bedeutet, die infizierte Person soll eine Maske tragen, um andere Personen, mit denen sie engen und längeren Kontakt hat, zu schützen. Gesunde Personen sollen keine Maske tragen, wenn sie nicht Kontakt mit infizierten Personen haben. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite des BAG.

Haben Sie weitere Fragen?

Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Filiale der Spitex für Stadt und Land.


18. März 2020

Der Schutz der Bevölkerung hat für den Bundesrat oberste Priorität. Er stuft die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» ein. Die gesamte Bevölkerung ist betroffen und dringend aufgerufen, sich an die festgelegten Regeln zu halten. So soll eine Ausbreitung eingedämmt und die Gefährdung alter und kranker Menschen bestmöglich verhindert werden.

Sicher kennen Sie die folgenden Regeln bereits:

  • Alle Menschen müssen Abstand von mehr als 2 Metern zu anderen Menschen halten.
  • Bleiben Sie unbedingt daheim! Lassen Sie nach Möglichkeit Angehörige, Nachbarn usw. Ihre Einkäufe erledigen.
  • Viele Betriebe und Einkaufseinrichtungen wurden geschlossen.
  • Es bleiben alle Läden offen, die wichtig für den Alltag sind, wie bspw. Läden für Esswaren, Apotheken, Banken, Spitäler.
  • Ärztinnen und Ärzte in Spitälern und Arztpraxen dürfen nur noch Menschen behandeln, wenn es sehr dringend ist. Sonst nicht. Das gilt auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Rufen Sie ihren behandelnden Arzt an, wenn Sie ein gesundheitliches Problem haben.

03. März 2020

Der Schutz unserer Kundinnen und Kunden hat für uns oberste Priorität. Aus diesem Grund halten wir uns sehr genau an die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Wir haben bisher folgende Massnahmen ergriffen:

Massnahmen zur Verminderung einer Ausbreitung des Virus

  • Wir haben Desinfektionsmittel-Spender an den Eingängen unserer Filialen aufgestellt.
  • Wir schulen unsere Mitarbeitenden.
  • Mitarbeitende, die sich in den letzten 14 Tagen in Regionen mit Auftreten von COVID-19 Infektionen aufgehalten haben, werden vorerst keine Tätigkeiten im medizinischen und pflegerischen Bereich ausüben. Es kann deshalb vorkommen, dass eine Mitarbeiterin zu unseren Kundinnen und Kunden kommt, die sie noch nicht kennen.
  • Es kann evtl. auch zu Verschiebungen der festgelegten Zeiten kommen.

Wir danken Ihnen, dass Sie diese Massnahmen mittragen und unsere Bemühungen so unterstützen. Bei Fragen oder Unklarheiten, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


02. März 2020

Aktuellste Weisung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu den Schutzmassnahmen zum Coronavirus:


28. Februar 2020

Die Senevita Gruppe, darunter auch die Spitex für Stadt und Land AG, verfolgt die Informationen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu den als gefährdet geltenden Zonen sowie die Weisungen und Empfehlungen hinsichtlich der mit dem Coronavirus verbundenen Risiken mit grösster Sorgfalt.

Ältere Menschen, Menschem mit Grunderkrankungen wie Herz-, Lungen- oder Nierenerkrankungen sowie Menschen mit verminderter Widerstandsfähigkeit stellen eine Risikogruppe dar. Deshalb bitten wir Sie, sich beim Besuch einer unserer Pflegezentren in die Besucherliste am Eingang einzutragen. Herzlichen Dank!

Wenn Sie an grippeähnlichen Symptomen (Fieber, Husten oder Atembeschwerden) leiden und in den vergangenen 14 Tagen mit einer zurückkehrenden Person aus einem betroffenen Gebiet in Kontakt standen, bitten wir Sie, von einem Besuch in unseren Standorten abzusehen.

Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden für Fragen zur Verfügung.